Bellissy Deutschland GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KURATIERTE WERBEINHALTE

Stand: 01.01.2021

§ 1 Allgemeines, kuratierte Werbeinhalte

(1) Die BELLISSY Deutschland GmbH (nachfolgend: „BELLISSY“ oder „Gesellschaft“) betreibt unter www.bellissy.de einen Online-Marketingkanal für Beautyprodukte (nachfolgend: „Webseite“).

(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen BELLISSY und dem Auftragge­ber (nachfolgend: „Kunde“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer kuratierter Werbeinhalte.

(3) Ein kuratierter Werbeinhalt kann sich aus einem oder mehreren der nachfolgenden Elemente zusammensetzen:

(a) aus einem Bild oder Text,

(b) aus Tonfolgen und Bewegtbildern,

(c) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren, im Bereich des Kunden oder eines Dritten liegenden Daten herstellt.

(4) Kuratierte Werbeinhalte, deren Erkennbarkeit als solche nicht bereits aus derer Gestaltung resultiert, werden durch BELLISSY kenntlich gemacht.

(5) Die in Frage kommenden Formate für die Veröffentlichung von kuratierten Werbeinhalten sind in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen.

(6) Reservierungen von kuratierten Werbeinhalten und Ad-Specials sind für BELLISSY zu dem Termin bindend, der in dem schriftlichen Angebot genannt wurde. Danach verfallen diese ersatzlos und ohne Rücksprache.

§ 2 Vertragsschluss und Ablehnungsbefugnis

(1) Ein wirksamer Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer kuratierter Werbeinhalte auf der Website von BELLISSY kommt zustande durch die Buchung der kuratierten Werbeinhalte durch den Kunden (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch BELLISSY in Textform (Annahme). Aufträge von Werbungsmittlern und Werbeagenturen zur Erstellung kuratierter Werbeinhalte werden nur für namentlich genau genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens BELLISSY.

(2) Der Kunde erhält nach Beendigung der Werbekampagnen die dazugehörigen Insights, sofern dies BELLISSY technisch möglich ist.

(3) BELLISSY behält sich vor, Anfragen zu Werbekampagnen abzuleh­nen, wenn

(a) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

(b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

(c) deren Veröffentlichung für BELLISSY wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist

§ 3 Zusätzliche Bestimmungen für kuratierte Werbeinhalte

(1) Der Kunde ist zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Inhalte für die Werbekampagnen in der endgültigen digi­talen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an BELLISSY per E-Mail verpflichtet. Etwaige Abweichungen sind mit BELLISSY unverzüglich in Textform abzustimmen.

(2) Sind die Dateien auf dem Server des Kunden oder eines Dritten abgespeichert, teilt der Kunde unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden kuratierten Werbeinhalte mit.

(3) Im Falle erkennbar ungeeigneter oder beschädigter Inhalte fordert BELLISSY Ersatz an. BELLISSY übernimmt bei nicht ordnungsgemäßer und insbesondere verspäteter Anlieferung der Inhalte durch den Kunden keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der kuratierten Werbeinhalte.

(4) Will der Kunde nach Ablauf der festgelegten Fristen einen Austausch oder eine Veränderung kuratierter Werbeinhalte vornehmen oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, prüft BELLISSY die Möglichkeit einer Änderung bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins. Besteht diese Möglichkeit nicht, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

(5) Vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Plat­zierung der kuratierten Werbeinhalte an einer bestimmten Position in den jeweiligen elektronischen Medien. Inner­halb eines elektronischen Mediums besteht keine Gewähr eines Konkurrenzausschlusses, d.h . nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber des Kunden während des gleichen Zeitraums innerhalb desselben elektronischen Mediums kuratierte Werbeinhalte schalten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

(1) BELLISSY gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt sowie eine dem jeweils üblichen tech­nischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der kuratierten Werbeinhalte. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unwesentlichen Fehlern und Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Kunden sowie der Kommunikationswege vom Kunden zu den BELLISSY Servern entstehen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine jederzeit gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der kuratierten Werbeinhalte nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. Mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server wird BELLISSY schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der kuratierten Werbeinhalte liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

(a) durch die Verwendung ungeeigneter Darstellungssoftware oder - hardware (z.B. Brow­ser) des Users oder des Internetdienstleisters

(b) wenn durch die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des kuratierten Werbeinhaltes dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird oder

(c) durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) oder durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall bei BELLISSY oder anderer Betreiber

(d) durch zwischengespeicherte Angebote auf sog. Pro­xy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache, die unvollständig sind und/oder nicht aktualisiert wurden

(e) durch einen Ausfall des von BELLISSY genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlau­fend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) Der Kunde hat die kuratierten Werbeinhalte unverzüglich nach der Kenntnisnahme über deren Fertigstellung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen BELLISSY unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die technischen Nutzbarkeit der Inhalte, sowie der vereinbarten Beschaffenheit in inhaltlicher, grafischer und künstlerischer Hinsicht.

(4) BELLISSY trägt nicht die Gefahr des außerhalb des Herrschaftsbereiches liegenden Datenverlustes auf dem Übertragungsweg und übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensi­cherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der kuratierten Werbeinhalte auf einem der BELLISSY Server.

(5) BELLISSY leistet nur Schadensersatz

(a) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;

(b) in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglich­keit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folge­schäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässig­keit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet BELLISSY höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte.

(6) Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(7) Schadensersatzansprüche des Kunden können auf Mängel nur gestützt werden, soweit sie von BELLISSY gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.

(8) BELLISSY übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbre­chung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.

(9) Alle gegen BELLISSY gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

(10) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter von BELLISSY gelten.

§ 5 Zahlungsfrist

(1) Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Aufträgen von Neu-­ kunden, mit denen BELLISSY bisher noch keine Aufträge realisiert hat, wird BELLISSY Vorauskasse verlangen. Die Zahlung muss dabei bis zum Anzeigen­schlusstermin bei BELLISSY eingegangen sein. BELLISSY ist berechtigt, die Rechnung im pdf- Format per E-Mail an die hierfür vorgesehene E-Mail-Adresse des Vertragspartners zu versenden.

(2) Tritt der Kunde nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung durch BELLISSY vom Vertrag zurück, bevor der kuratierte Werbeinhalt auf der Website veröffentlicht wurde, berechnet BELLISSY 50% des Gesamtpreises, der für die Kampagne laut Rechnung vereinbart war.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. BELLISSY kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen kuratierten Werbeinhalte Vorauszahlung verlangen. BELLISSY ist bei Vor­liegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer kuratierter Werbeinhalte ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigen­schlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand ist der Sitz von BELLISSY maßgebend.

§ 8 Rechteeinräumung und -gewährleistung

(1) Der Kunde gewährleistet den Besitz aller zur Veröffentlichung der kuratierten Werbeinhalte erforderlichen Rechte. Werbung für Arznei- und Heilmittel kann BELLISSY von einer schriftlichen Zusi­cherung des Kunden über die rechtli­che Zulässigkeit abhängig machen und/oder die rechtliche Zulässigkeit der Werbevorlage auf Kosten des Kunden von einer sachverständigen Stelle überprüfen lassen. BELLISSY ist nicht ver­pflichtet, Aufträge und zur Verfügung gestellte Inhalte daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

(2) Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der für den kuratierten Werbeinhalt zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht gegen jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medienrechtliche und sons­tige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde BELLISSY von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Ferner wird BELLISSY von den Kosten zur notwen­digen Rechtsverteidigung freigestellt. Im Falle einer Rechtsverteidigung gegenüber Dritten ist der Kunde ist verpflichtet, BELLISSY nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Ist der Kunde aufgrund des kuratierten Werbeinhaltes bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Kunde verpflichtet, BELLISSY hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, haftet BELLISSY auch nicht für den dem Kunden durch eine wieder­holte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehenden Schaden.

(3) Der Kunde überträgt BELLISSY örtlich unbegrenzt sämtliche für die Erstellung und Veröffent­lichung der Werbung in sonstigen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nut­zungs-und Leistungsschutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Ent­nahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durch­führung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekann­ten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Wird im Zusam­menhang mit der Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeich­nung verwendet, so gewährt der Kunde BELLISSY für die Dauer des Vertra­ges das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der ent­sprechenden Zeichen in der jeweiligen Anzeige.

§ 9 Verschwiegenheit

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind Informationen über die Geschäfte, Geschäftsabläufe, Preisstrukturen, Abschlüsse, finanzielle oder vertragliche Vereinbarungen, den Inhalt des Rahmenvertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und die von BELLISSY verwendeten Verfahren und Programme. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass eine Information über die Arbeitsweise einer Vertragspartei, die die jeweils andere Vertragspartei im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, geheim zu halten ist. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Rahmenvertrages fort.

(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Rahmenvertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

(c) die eine der Vertragsparteien nach ihrem freien Ermessen in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren vorlegen möchte;

(d) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern ihres Unternehmens und Mitarbeitern von nach § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Die Vertragsparteien verpflichten sich außerdem dazu, Vorkehrungen zu treffen, die den Zugriff Dritter auf die geheim zu haltenden Informationen verhindern.

(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Regelung nach § 8 Absatz 1 und 3 zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 (Euro Eintausend) nach sich. Weitergehende Ansprüche der verletzten Partei bleiben davon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedin­gungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder BELLISSY die Leistungen wider­spruchslos erbringt, d.h. kuratierte Werbeinhalte widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Anzeigenauftrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine gültige Vereinbarung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.